FAIRTIME GmbH
Bereich Touristik
Industriestr. 31
82194 Gröbenzell
Tel.: 08142-418-6123
Fax: 08142-418-6633
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Reisebedingungen


Liebe Kunden von FAIRTIME TOURISTIK,
auf dieser Seite finden Sie unsere Reisebedingungen, die die Kommunikation und die vertraglichen Grundlagen zwischen Ihnen und uns bilden. Die Reisebedingungen erkennt der Reiseteilnehmer mit der Reiseanmeldung an. Diese Reisebedingungen gelten, soweit die FAIRTIME TOURISTIK GmbH als Veranstalter auftritt. Soweit die FAIRTIME TOURISTIK GmbH lediglich als Vermittler auftritt, gelten die jeweiligen Reisebedingungen des Veranstalters.
1. Buchung der Reise
a) Die Buchung der Reise wird für FAIRTIME TOURISTK erst verbindlich, wenn sie dem Reiseteilnehmer oder dem vom Reiseteilnehmer beauftragten Reisebüro schriftlich von FAIRTIME TOURISTIK bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch FAIRTIME TOURISTK, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden.
b) Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit FAIRTIME TOURISTIK. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
2. Zahlung, Berechnung, Reiseunterlagen
a) Mit Vertragsschluß kann eine verhältnismäßig geringe Anzahlung, die auf den Reisepreis angerechnet wird, bis zur Höhe von 10 % des Reisepreises, höchstens aber Euro 250,-, verlangt werden. Der Reiseteilnehmer erhält von FAIRTIME TOURISTIK eine entsprechende Reisebestätigung/Rechnung sowie einen Sicherungsschein i.S. von § 651 k Abs. 3 BGB.
b) Die Restzahlung erfolgt wie im Einzelfall vereinbart.
c) Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5a) genannten Gründen abgesagt werden kann, also spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt.
d) Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens FAIRTIME TOURISTIK.
e) Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
f) Aufwendungen für Nebenleistungen, z. B. Besorgen von Visa, Devisen sowie bei kurzfristigen Buchungen telegrafische oder telefonische Reservierungen und Anfragen, gehen zu Lasten des Reisekunden und werden gesondert in Rechnung gestellt und sind, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Reisepreis zu zahlen.
g) Sicherungsscheingeber für die FAIRTIME TOURISTIK ist: Aachener und Münchener Versicherung AG, Aureliusstraße 2, 52064 Aachen
3. Inhalt des Reisevertrages
Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der Buchungsbestätigung, und sonstigen wirksamen Abreden. Orts- und Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind ohne Einfluß auf den Inhalt des mit FAIRTIME TOURISTIK geschlossenen Reisevertrages.
4. Preisänderungen
a) FAIRTIME TOURISTIK ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für FAIRTIME TOURISTK und nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von FAIRTIME TOURISTIK nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und -preise (insbesondere bei Ölpreisverteuerungen); behördliche Gebühren oder sonstige behördliche Abgaben, wie z.B. Hafen- und Flughafengebühren. Die Preiseerhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
b) Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der Preisbestandteile und ihrer Auswirkung und die Kosten der Reise entspricht. FAIRTIME TOURISTIK ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiseerhöhung zu erläutern und belegen.
c) FAIRTIME TOURISTIK hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung spätestens drei Wochen vor Reiseantritt mitzuteilen.
d) Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muß unverzüglich erklärt werden. Der Kunde ist statt dessen auch berechtigt, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn FAIRTIME TOURISTIK in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten.
5. Rücktritt und Kündigung durch FAIRTIME TOURISTIK
FAIRTIME TOURISTIK kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen,
a) bis zwei Wochen vor Reisebeginn,
bei Nichterreichen einer mit der Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
Der Reisekunde ist unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhält die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück, sofern er nicht ein gegebenenfalls mögliches Angebot auf kostenlose Umbuchung innerhalb des Programms von FAIRTIME TOURISTIK annimmt. Wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt FAIRTIME TOURISTIK, so behält FAIRTIME TOURISTIK den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6. Personenwechsel, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
a) Der Kunde hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, daß statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. FAIRTIME TOURISTIK kann der Teilname eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Kunde und der Dritte FAIRTIME TOURISTIK als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten.
b) Der Reisende kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber FAIRTIME TOURISTIK vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei FAIRTIME TOURISTIK. FAIRTIME TOURISTIK steht bei Rücktritt des Reisekunden vom Vertrage unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessenen Entschädigung gem. § 651 i BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der von FAIRTIME TOURISTIK ersparten Aufwendungen sowie dessen, was FAIRTIME TOURISTIK durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwerben kann. FAIRTIME TOURISTIK kann den Entschädigungsanspruch gemäß § 651i Abs. 3 BGB pauschalieren. Sofern FAIRTIME TOURISTIK diesen Anspruch pauschaliert, betragen die "Rücktrittsgebühren" wie folgt:
bis 90 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, maximal aber EURO 50,- pro Person.
vom 90. bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises,
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises,
ab dem 30. Tag bis Reiseantritt 50% des Reisepreises.
Das Recht des Kunden, FAIRTIME TOURISTIK einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm in jedem Falle unbenommen. Erscheint der Reisende nicht oder verspätet zur Abfahrt bzw. zum Abflug, kündigt er nach Reiseantritt aus Gründen, die nicht von FAIRTIME TOURISTIK zu vertreten sind, oder muß er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält FAIRTIME TOURISTIK den vollen Vergütungsanspruch. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als auch FAIRTIME TOURISTIK von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Letzteres gilt auch bei nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen durch den Reisenden. Eventuell FAIRTIME TOURISTIK entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reisekunden an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu Lasten des Reisenden.
c) Umbuchungen von Terminen und Reisezielen sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Wir weisen darauf hin, daß für APEX-Flüge, ABC-Flüge und ähnliche Flüge aufgrund genehmigter Sondertarife besondere Rücktrittsregelungen gelten, die ständigen Veränderungen unterliegen. Die Rücktrittsgebühren für solche Flüge werden daher jeweils gesondert geregelt.
7. Außergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl FAIRTIME TOURISTIK als auch der Reisende den Vertrag kündigen.Wird der Vertrag gekündigt, so kann FAIRTIME TOURISTIK für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. FAIRTIME TOURISTIK ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
a) Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. FAIRTIME TOURISTIK kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Leistet FAIRTIME TOURISTIK nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn FAIRTIME TOURISTIK die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.
c) Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
d) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Bestimmung einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von FAIRTIME TOURISTIK verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von FAIRTIME TOURISTIK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit FAIRTIME TOURISTIK für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadensersatzanspruch gegen FAIRTIME TOURISTIK ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt FAIRTIME TOURISTIK die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Die Haftung von FAIRTIME TOURISTIK gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Personenschäden auf EURO 76.700,- je Reiseteilnehmer und Reise beschränkt. Die Haftung für Sachschäden je Reiseteilnehmer und Reise wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt; die zur Verfügung stehende Haftungssumme beträgt jedoch mindestens EURO 4.090,- FAIRTIME TOURISTIK haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Reisedokumente, Pass-,Zoll-und Gesundheitsbestimmungen
a) Die Bekanntgabe der obigen Bestimmung bei Buchung einer Reise oder Reiseleistung dem Reiseteilnehmer gegenüber bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Unterstellt wird dabei grundsätzlich, daß der Reiseteilnehmer deutscher Stattsbürger ist. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt oder offenkundig sind.
b) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. FAIRTIME TOURISTIK wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen über das buchende Reisebüro oder direkt so rechtzeitig wie möglich unterrichten. Dem Reiseteilnehmer wird dennoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien in seinem Reiselande zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.
c) Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, daß von FAIRTIME TOURISTIK seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von FAIRTIME TOURISTIK nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzung in diesen Reisebedingungen nicht eingreifen.
11. Versicherungen
Wenn FAIRTIME TOURISTIK Pauschalreisen einschließlich Reiserücktrittskostenversicherung ausgeschrieben hat, erhält der Kunde einen Versicherungsschein der Europäischen Reiseversicherung, Vogelweidestr. 5, 81677 München. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Reisekunde gegen den Versicherer verfolgen. Ist eine Reiserücktrittskostenversicherung im Reisepreis nicht enthalten, wird deren Abschluß dringend empfohlen. FAIRTIME TOURISTIK empfiehlt außerdem dringend den Abschluß zusätzlicher Kranken- und Reisegepäckversicherungen.
12. Miete von Fahrzeugen
Bei Anmietung von Fahrzeugen muß im vor Ort zu unterzeichnenden Mietvertrag jede Person aufgeführt werden, die das Fahrzeug fahren soll. Wird ein Mietfahrzeug von anderen Personen gefahren, entfällt der Versicherungsschutz.
13. Anspruchsanmeldung/ Verjährung
Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei FAIRTIME TOURISTIK geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. §§ 651c bis 651f BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage an dem die Reise nach dem Vertragen enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem FAIRTIME TOURISTIK die Ansprüche schriftlich zurückweist.
14. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen FAIRTIME TOURISTIK an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
15. Gültigkeit der Prospektangaben
Sämtliche Angaben und Hinweise in jedem Prospekt von FAIRTIME TOURISTIK über Leistungen, Programm, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen den vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Prospekte sind durch FAIRTIME TOURISTIK bis zur Reisebestätigung jederzeit möglich.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Reiseteilnehmer kann die FAIRTIME TOURISTIK nur am Sitz der Gesellschaft verklagen. Für Klagen von FAIRTIME TOURISTIK gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend, es sein denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der FAIRTIME TOURISTIK maßgebend.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
18. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 651 a bis l des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit FAIRTIME TOURISTIK nicht nur Vermittler von einzelnen Reiseleistungen ist.
Irrtum/Änderungen vorbehalten. Stand: April 2010
Veranstalter:
FAIRTIME GmbH
Bereich Touristik
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82194 Gröbenzell,
Telefax: 08142-418-6633,
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(C) Copyright FAIRTIME GmbH 2007

 












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